Beratung
Neben unserer eigenen Dienststelle bieten auch weitere Institutionen Beratungen und Hilfestellungen an. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf oder wenden Sie sich direkt an die genannten Ansprechpartner. Zu unserer Kontaktseite
Agentur für Arbeit
Der Arbeitgeber-Service in Norden
Der Arbeitgeber-Service, kurz AG-S, ist eine
Einrichtung der Agentur für Arbeit, die sich vorrangig um die Vermittlung von
Arbeitnehmern und Auszubildenden an Arbeitgeber kümmert. Vertreten an bundesweit
über 600 Standorten, beraten und unterstützen kompetente Fachleute des AG-S die
Arbeitgeber in ihren Anliegen.
Im eigenen Betrieb auszubilden, hat viele Vorteile: Sie lernen Ihren
Auszubildenden in den Jahren der Ausbildung sehr gut kennen und können ihm genau
die Kenntnisse vermitteln, die für Sie wichtig sind. Außerdem wird Ihrem Azubi
in der Berufsschule der aktuelle Wissensstand Ihrer Branche vermittelt, wovon
auch Sie profitieren. Vor allem aber sichern Sie sich durch die
innerbetriebliche Ausbildung geeigneten Nachwuchs – was in Zeiten zunehmenden
Fachkräftebedarfs immer wichtiger wird.
Bevor Sie einen Auszubildenden einstellen können, müssen einige Dinge
berücksichtigt werden.
Zu vielen Fragen rund um das Thema Ausbildung können Ihnen die Vermittler des
AG-S Ihrer Agentur für Arbeit weiterhelfen oder den Kontakt zu weiteren
Fachleuten herstellen. Vor allem aber sind sie als persönliche Ansprechpartner
für Sie da, wenn es darum geht, für Ihren Ausbildungsplatz geeignete Bewerber zu
finden, die Ihren Ansprüchen gerecht werden und in Ihren Betrieb passen.
Der Arbeitgeber-Service (AG-S) stellt sich vor
Die Vermittler des AG-S besitzen branchen- und regionalspezifische Kenntnisse
zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt und sind mit den Entwicklungen vertraut. Als
Arbeitgeber erhalten Sie einen festen Ansprechpartner, der sich ein genaues Bild
von Ihrem Betrieb sowie Ihren individuellen Anforderungen verschafft.
Der Ansprechpartner im AG-S entlastet Sie bei der Suche nach geeigneten
Auszubildenden. Ein Anruf oder eine E-Mail mit der Bitte um Vermittlung – das
ist alles, was Sie tun müssen, um von den Leistungen des AG-S zu profitieren.
Alles Weitere übernimmt Ihr persönlicher Ansprechpartner für Sie – kostenlos.
Dabei ist garantiert, dass er umgehend – binnen 48 Stunden – auf Ihre Anfrage
reagiert. Wenn Sie ein dringendes Anliegen haben, das bereits innerhalb der
nächsten zwei Tage geklärt sein muss, teilen Sie dies bitte Ihrem
Ansprechpartner im AG-S mit.
Für alle künftigen Kontakte können Sie dann die Direktwahl Ihres persönlichen
Ansprechpartners nutzen. Dieser wird Sie bis zum erfolgreichen Abschluss der
Vermittlung sowie bei allen weiteren Anliegen wie zum Beispiel Weiterbildung
beraten und unterstützen.
Wenn Sie Auszubildende für Ihr Unternehmen suchen, berät Sie Ihr Ansprechpartner
zur aktuellen Bewerbersituation und zum Ausbildungsmarkt und hilft Ihnen bei der
Formulierung Ihres Stellenangebots.
Bei der Vermittlung wird Ihr Ansprechpartner nach Ihren Vorgaben geeignete
Bewerber suchen und diese auffordern, sich bei Ihnen zu bewerben.
Auf Wunsch können Sie Ihr Stellenangebot auch kostenlos in das größte
Online-Jobportal Deutschlands, die JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit,
einstellen lassen.
Die Vermittler des AG-S können zudem für Sie Kontakte zu Kammern, Verbänden,
Schulen oder Berufsberatern herstellen.
Diese persönlichen Ansprechpartner sind für Sie in Norden im
Arbeitgeber-Service vor Ort:
- Ina Janssen:
Durchwahl: 04931 1800 431
E-Mail: Ina.Janssen@arbeitsagentur.de - Andrea Uphoff:
Durchwahl: 04931 1800 432
E-Mail: Andrea.Uphoff@arbeitsagentur.de
Finanzielle Hilfen
Die Agenturen für Arbeit können unter bestimmten Voraussetzungen
Ausbildungsbetriebe unterstützen, wenn sie förderungsbedürftige junge Menschen
betrieblich ausbilden. Darüber hinaus gibt es Leistungen für Bewerber, deren
finanzielle Situation die Aufnahme der Ausbildung gefährdet.
Als Arbeitgeber können Sie unterstützt werden mit:
Ausbildungszuschuss
Arbeitgeber können unter bestimmten Voraussetzungen für die betriebliche Aus-
oder Weiterbildung von behinderten und schwerbehinderten Menschen durch
Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung gefördert werden. Der Zuschuss wird für die
gesamte Ausbildungszeit gezahlt. Bei der Übernahme eines schwerbehinderten
Menschen in ein Arbeitsverhältnis nach abgeschlossener Aus- oder Weiterbildung
kann ein Zuschuss für die Dauer von einem Jahr erbracht werden.
Ausbildungsbegleitende Hilfen
Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) haben das Ziel, den Ausbildungserfolg bzw.
den Erfolg der Einstiegsqualifizierung zu sichern. Sie können bei Bedarf zu
Beginn und jederzeit während der Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung gewährt
werden. Ein spezieller Unterricht und gegebenenfalls begleitende
sozialpädagogische Betreuung tragen zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten
bei und/oder fördern das Erlernen fachtheoretischer Kenntnisse und
fachpraktischer Fertigkeiten. Dabei entstehen Ihnen keinerlei Kosten. Der
Zeitaufwand für abH beträgt 3–8 Stunden pro Woche. Es besteht die Möglichkeit
der Förderung einer Zweitausbildung mit abH, sofern diese zu einer dauerhaften
Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist.
Bitte wenden Sie sich an Ihren persönlichen Ansprechpartner in der Agentur für
Arbeit. Er informiert Sie gerne darüber, unter welchen Voraussetzungen es
finanzielle Hilfen gibt.
Beratungsangebot des Mehrgenerationenhauses
Jobpaten
Zielsetzung:
-
Unterstützung der Schüler/-innen ab Klasse 7 auf dem Weg in das Berufsleben
-
Stärkung in der Selbstständigkeit und Eigenverantwortung
-
Verminderung der Abbrüche in der Ausbildung
-
Verbesserung der Ausbildungschancen für Benachteiligte, wie Jugendliche aus sozial schwierigem Umfeld oder mit Migrationshintergrund
Aufgaben der Jobpaten:
-
Unterstützung in der Erlangung eines Schulabschlusses
-
Beratung in Richtung Berufswahl
-
Unterstützung bei der Vermittlung entsprechender Ausbildungs- bzw. Praktikumsplätze
-
Coaching im Bewerbungsverfahren
-
Begleitung beim „ Erwachsenwerden“
Ansprechpartnerin:
Anja Heyken
Tel.: 04931- 924200,
E-Mail: a.heyken@kvhs-norden.de