Beratung
Neben unserer eigenen Dienststelle
bieten auch weitere Institutionen Beratungen und Hilfestellungen
an. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf oder wenden Sie sich direkt
an die genannten Ansprechpartner.
Agentur für Arbeit
Der Arbeitgeber-Service in Norden
Der Arbeitgeber-Service, kurz AG-S, ist eine Einrichtung der
Agentur für Arbeit, die sich vorrangig um die Vermittlung von
Arbeitnehmern und Auszubildenden an Arbeitgeber kümmert.
Vertreten an bundesweit über 600 Standorten, beraten und
unterstützen kompetente Fachleute des AG-S die Arbeitgeber in
ihren Anliegen.
Im eigenen Betrieb auszubilden, hat viele
Vorteile: Sie lernen Ihren Auszubildenden in den Jahren der
Ausbildung sehr gut kennen und können ihm genau die Kenntnisse
vermitteln, die für Sie wichtig sind. Außerdem wird Ihrem Azubi
in der Berufsschule der aktuelle Wissensstand Ihrer Branche
vermittelt, wovon auch Sie profitieren. Vor allem aber sichern
Sie sich durch die innerbetriebliche Ausbildung geeigneten
Nachwuchs – was in Zeiten zunehmenden Fachkräftebedarfs immer
wichtiger wird.
Bevor Sie einen Auszubildenden einstellen
können, müssen einige Dinge berücksichtigt werden.
Zu vielen
Fragen rund um das Thema Ausbildung können Ihnen die Vermittler
des AG-S Ihrer Agentur für Arbeit weiterhelfen oder den Kontakt
zu weiteren Fachleuten herstellen. Vor allem aber sind sie als
persönliche Ansprechpartner für Sie da, wenn es darum geht, für
Ihren Ausbildungsplatz geeignete Bewerber zu finden, die Ihren
Ansprüchen gerecht werden und in Ihren Betrieb passen.
Der Arbeitgeber-Service (AG-S) stellt sich vor
Die Vermittler
des AG-S besitzen branchen- und regionalspezifische Kenntnisse
zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt und sind mit den Entwicklungen
vertraut. Als Arbeitgeber erhalten Sie einen festen
Ansprechpartner, der sich ein genaues Bild von Ihrem Betrieb
sowie Ihren individuellen Anforderungen verschafft.
Der
Ansprechpartner im AG-S entlastet Sie bei der Suche nach
geeigneten Auszubildenden. Ein Anruf oder eine E-Mail mit der
Bitte um Vermittlung – das ist alles, was Sie tun müssen, um von
den Leistungen des AG-S zu profitieren. Alles Weitere übernimmt
Ihr persönlicher Ansprechpartner für Sie – kostenlos. Dabei ist
garantiert, dass er umgehend – binnen 48 Stunden – auf Ihre
Anfrage reagiert. Wenn Sie ein dringendes Anliegen haben, das
bereits innerhalb der nächsten zwei Tage geklärt sein muss,
teilen Sie dies bitte Ihrem Ansprechpartner im AG-S mit.
Für
alle künftigen Kontakte können Sie dann die Direktwahl Ihres
persönlichen Ansprechpartners nutzen. Dieser wird Sie bis zum
erfolgreichen Abschluss der Vermittlung sowie bei allen weiteren
Anliegen wie zum Beispiel Weiterbildung beraten und
unterstützen.
Wenn Sie Auszubildende für Ihr Unternehmen
suchen, berät Sie Ihr Ansprechpartner zur aktuellen
Bewerbersituation und zum Ausbildungsmarkt und hilft Ihnen bei
der Formulierung Ihres Stellenangebots.
Bei der Vermittlung
wird Ihr Ansprechpartner nach Ihren Vorgaben geeignete Bewerber
suchen und diese auffordern, sich bei Ihnen zu bewerben.
Auf
Wunsch können Sie Ihr Stellenangebot auch kostenlos in das
größte Online-Jobportal Deutschlands, die JOBBÖRSE der
Bundesagentur für Arbeit, einstellen lassen.
Die Vermittler
des AG-S können zudem für Sie Kontakte zu Kammern, Verbänden,
Schulen oder Berufsberatern herstellen.
Diese
persönlichen Ansprechpartner sind für Sie in Norden im
Arbeitgeber-Service vor Ort:
- Ina Janssen:
Durchwahl: 04931 1800 431
E-Mail: Ina.Janssen@arbeitsagentur.de - Andrea Uphoff:
Durchwahl: 04931 1800 432
E-Mail: Andrea.Uphoff@arbeitsagentur.de
Finanzielle Hilfen
Die Agenturen für Arbeit können unter bestimmten Voraussetzungen
Ausbildungsbetriebe unterstützen, wenn sie förderungsbedürftige
junge Menschen betrieblich ausbilden. Darüber hinaus gibt es
Leistungen für Bewerber, deren finanzielle Situation die
Aufnahme der Ausbildung gefährdet.
Als Arbeitgeber können Sie
unterstützt werden mit:
Ausbildungszuschuss
Arbeitgeber können unter bestimmten Voraussetzungen für die
betriebliche Aus- oder Weiterbildung von behinderten und
schwerbehinderten Menschen durch Zuschüsse zur
Ausbildungsvergütung gefördert werden. Der Zuschuss wird für die
gesamte Ausbildungszeit gezahlt. Bei der Übernahme eines
schwerbehinderten Menschen in ein Arbeitsverhältnis nach
abgeschlossener Aus- oder Weiterbildung kann ein Zuschuss für
die Dauer von einem Jahr erbracht werden.
Ausbildungsbegleitende Hilfen
Ausbildungsbegleitende Hilfen
(abH) haben das Ziel, den Ausbildungserfolg bzw. den Erfolg der
Einstiegsqualifizierung zu sichern. Sie können bei Bedarf zu
Beginn und jederzeit während der Ausbildung oder
Einstiegsqualifizierung gewährt werden. Ein spezieller
Unterricht und gegebenenfalls begleitende sozialpädagogische
Betreuung tragen zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten bei
und/oder fördern das Erlernen fachtheoretischer Kenntnisse und
fachpraktischer Fertigkeiten. Dabei entstehen Ihnen keinerlei
Kosten. Der Zeitaufwand für abH beträgt 3–8 Stunden pro Woche.
Es besteht die Möglichkeit der Förderung einer Zweitausbildung
mit abH, sofern diese zu einer dauerhaften Eingliederung in den
Arbeitsmarkt erforderlich ist.
Bitte wenden Sie sich an
Ihren persönlichen Ansprechpartner in der Agentur für Arbeit. Er
informiert Sie gerne darüber, unter welchen Voraussetzungen es
finanzielle Hilfen gibt.