Beratung

Neben unserer eigenen Dienststelle bieten auch weitere Institutionen Beratungen und Hilfestellungen an. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf oder wenden Sie sich direkt an die genannten Ansprechpartner.

Agentur für Arbeit

Der Arbeitgeber-Service in Norden

Der Arbeitgeber-Service, kurz AG-S, ist eine Einrichtung der Agentur für Arbeit, die sich vorrangig um die Vermittlung von Arbeitnehmern und Auszubildenden an Arbeitgeber kümmert. Vertreten an bundesweit über 600 Standorten, beraten und unterstützen kompetente Fachleute des AG-S die Arbeitgeber in ihren Anliegen.
Im eigenen Betrieb auszubilden, hat viele Vorteile: Sie lernen Ihren Auszubildenden in den Jahren der Ausbildung sehr gut kennen und können ihm genau die Kenntnisse vermitteln, die für Sie wichtig sind. Außerdem wird Ihrem Azubi in der Berufsschule der aktuelle Wissensstand Ihrer Branche vermittelt, wovon auch Sie profitieren. Vor allem aber sichern Sie sich durch die innerbetriebliche Ausbildung geeigneten Nachwuchs – was in Zeiten zunehmenden Fachkräftebedarfs immer wichtiger wird.
Bevor Sie einen Auszubildenden einstellen können, müssen einige Dinge berücksichtigt werden.
Zu vielen Fragen rund um das Thema Ausbildung können Ihnen die Vermittler des AG-S Ihrer Agentur für Arbeit weiterhelfen oder den Kontakt zu weiteren Fachleuten herstellen. Vor allem aber sind sie als persönliche Ansprechpartner für Sie da, wenn es darum geht, für Ihren Ausbildungsplatz geeignete Bewerber zu finden, die Ihren Ansprüchen gerecht werden und in Ihren Betrieb passen.

Der Arbeitgeber-Service (AG-S) stellt sich vor
Die Vermittler des AG-S besitzen branchen- und regionalspezifische Kenntnisse zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt und sind mit den Entwicklungen vertraut. Als Arbeitgeber erhalten Sie einen festen Ansprechpartner, der sich ein genaues Bild von Ihrem Betrieb sowie Ihren individuellen Anforderungen verschafft.
Der Ansprechpartner im AG-S entlastet Sie bei der Suche nach geeigneten Auszubildenden. Ein Anruf oder eine E-Mail mit der Bitte um Vermittlung – das ist alles, was Sie tun müssen, um von den Leistungen des AG-S zu profitieren. Alles Weitere übernimmt Ihr persönlicher Ansprechpartner für Sie – kostenlos. Dabei ist garantiert, dass er umgehend – binnen 48 Stunden – auf Ihre Anfrage reagiert. Wenn Sie ein dringendes Anliegen haben, das bereits innerhalb der nächsten zwei Tage geklärt sein muss, teilen Sie dies bitte Ihrem Ansprechpartner im AG-S mit.
Für alle künftigen Kontakte können Sie dann die Direktwahl Ihres persönlichen Ansprechpartners nutzen. Dieser wird Sie bis zum erfolgreichen Abschluss der Vermittlung sowie bei allen weiteren Anliegen wie zum Beispiel Weiterbildung beraten und unterstützen.
Wenn Sie Auszubildende für Ihr Unternehmen suchen, berät Sie Ihr Ansprechpartner zur aktuellen Bewerbersituation und zum Ausbildungsmarkt und hilft Ihnen bei der Formulierung Ihres Stellenangebots.
Bei der Vermittlung wird Ihr Ansprechpartner nach Ihren Vorgaben geeignete Bewerber suchen und diese auffordern, sich bei Ihnen zu bewerben.
Auf Wunsch können Sie Ihr Stellenangebot auch kostenlos in das größte Online-Jobportal Deutschlands, die JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit, einstellen lassen.
Die Vermittler des AG-S können zudem für Sie Kontakte zu Kammern, Verbänden, Schulen oder Berufsberatern herstellen.

Diese persönlichen Ansprechpartner sind für Sie in Norden im Arbeitgeber-Service vor Ort:

Finanzielle Hilfen

Die Agenturen für Arbeit können unter bestimmten Voraussetzungen Ausbildungsbetriebe unterstützen, wenn sie förderungsbedürftige junge Menschen betrieblich ausbilden. Darüber hinaus gibt es Leistungen für Bewerber, deren finanzielle Situation die Aufnahme der Ausbildung gefährdet.
Als Arbeitgeber können Sie unterstützt werden mit:

Ausbildungszuschuss
Arbeitgeber können unter bestimmten Voraussetzungen für die betriebliche Aus- oder Weiterbildung von behinderten und schwerbehinderten Menschen durch Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung gefördert werden. Der Zuschuss wird für die gesamte Ausbildungszeit gezahlt. Bei der Übernahme eines schwerbehinderten Menschen in ein Arbeitsverhältnis nach abgeschlossener Aus- oder Weiterbildung kann ein Zuschuss für die Dauer von einem Jahr erbracht werden.

Ausbildungsbegleitende Hilfen
Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) haben das Ziel, den Ausbildungserfolg bzw. den Erfolg der Einstiegsqualifizierung zu sichern. Sie können bei Bedarf zu Beginn und jederzeit während der Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung gewährt werden. Ein spezieller Unterricht und gegebenenfalls begleitende sozialpädagogische Betreuung tragen zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten bei und/oder fördern das Erlernen fachtheoretischer Kenntnisse und fachpraktischer Fertigkeiten. Dabei entstehen Ihnen keinerlei Kosten. Der Zeitaufwand für abH beträgt 3–8 Stunden pro Woche. Es besteht die Möglichkeit der Förderung einer Zweitausbildung mit abH, sofern diese zu einer dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist.

Bitte wenden Sie sich an Ihren persönlichen Ansprechpartner in der Agentur für Arbeit. Er informiert Sie gerne darüber, unter welchen Voraussetzungen es finanzielle Hilfen gibt.